
Am 20.06.2023 hat die EU-Kommission die beiden Delegierten Rechtsakte mit den detaillierten Regeln für die Definition von erneuerbarem Wasserstoff veröffentlicht. Die EU-Regeln für erneuerbaren Wasserstoff sind damit offiziell angenommen.
In zwei Rechtsakten wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) angesehen werden können und mit welcher Methode die Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBOs errechnet werden kann.
In vier Vorträgen, bekommen Sie einen Eindruck davon, was genau das für die Wasserstoffwirtschaft in Norddeutschland bedeutet. Thomas Schmeding von Becker Büttner Held wird zu Beginn auf die beiden neuen Rechtsakte eingehen und deren Hintergründe und Bedeutung erläutern. Sein Kollege David Siegler von der bbh consulting wird im Anschluss auf erste Folgen für die Wirtschaft aus Sicht eines großen Beratungshauses eingehen. Im Nachgang berichten Lasse Schneppenheim, Projektentwicklung bei der GP JOULE HYDROGEN GmbH sowie Carl Bormann von den Hamburger Energiewerken über die Auswirkungen der Rechtsakte auf bestehende und geplante Projekte im Bereich Wasserstoff und abschließend geht es um den weiteren Prozess und die Übersetzung der Rechtsakte ins deutsche Recht (BMWK ist angefragt) und mit welchem Zeithorizont hier zu rechnen ist.
EEHH
Wasserstoffwirtschaft SH
WTSH GmbH