
Sicherlich investieren Sie in Ihrem Unternehmen in Forschung und Entwicklung? Seit mehr als zwei Jahren gibt es dafür nun attraktive Zuschüsse vom Staat. Das so genannte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZuIG) bietet Unternehmen, die in Innovationen investieren, steuerliche Förderung. Bis zu einer Million Euro Vergünstigungen pro Wirtschaftsjahr sind möglich. Nur werden diese Mittel von Unternehmen bislang noch nicht umfassend genutzt.
Zusätzliche Informationen
Quellen
Textquelle:
WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH