
Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Es regelt u.a. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lehrgangskosten bei Weiterbildung während der Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit.
Zum Hintergrund:
Die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge läuft ab dem 1. Juli 2021 schrittweise aus. Um einen Anreiz zur Qualifizierung der Mitarbeiter während der Zeit der Kurzarbeit zu schaffen, kann die auf 50% abgesenkte Erstattung durch das Beschäftigungssicherungsgesetz auf 100% erhöht werden, wenn diese Zeit für die berufliche Weiterbildung genutzt wird. Zusätzlich können in Abhängigkeit der Betriebsgröße auch Lehrgangskosten in pauschalierter Form erstattet werden.
Industrie- und Handelskammer zu Rostock