
Der geplante EU-Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am 30. März 2019 wird viele Hamburger Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Dieses gilt in besonderem Maße dann, wenn es zu einem Austritt ohne Abkommen mit der EU kommen sollte. In diesem Fall würde das Vereinigte Königreich aus Sicht der EU zu einem Drittland. Sendungen aus dem Vereinigten Königreich würden in Hamburg einer Warenkontrolle und -abfertigung des Zolls und ggf. des Veterinär- und Einfuhramtes oder der Pflanzengesundheitskontrolle unterliegen. Hiervon potentiell betroffen sind Handelsunternehmen ebenso wie die zahlreichen Unternehmen, die in internationalen Produktionsnetzwerken stehen und in ihren Arbeitsabläufen auf die verlässliche Warenzulieferung angewiesen sind. Zur Vorbereitung auf die voraussichtlichen Verfahrensänderungen laden die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Hamburger Unternehmen zur nachfolgenden Informationsveranstaltung ein:
Die Brexit-Auswirkungen auf die Hamburger Warenabfertigung
(Zoll, Veterinär- und Pflanzengesundheitskontrolle)
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Raum 826)
Im Rahmen der Veranstaltung werden Vertreterinnen und Vertreter des Zolls, der Veterinär- und der Pflanzengesundheitskontrolle veranschaulichen, welche Erfordernisse der Warenverkehr mit Großbritannien für Unternehmen künftig erforderlich macht und welche Nachweise sie bereithalten müssen. Den Unternehmen wird viel Raum für praxisbezogene Fragen zur Verfügung stehen. Um eine Rückmeldung an den zuständigen Mitarbeiter (Jan.Mathar@bwvi.hamburg.de, Tel. 040-42841-2202) zur Teilnahme wird bis zum 17.01.2019 gebeten. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist es möglich, dass die Veranstaltung unter Umständen bereits vorzeitig ausgebucht ist.
Mathar, Jan